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Hinweise des Fachausschusses Recht zum Datenschutz
Seit dem gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbar in Deutschland. Zusätzlich hat der deutsche Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (DSAnpUG-EU) das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) grundlegend überarbeitet.
Der Fachausschuss Recht (FAR) des IDW hat den Hinweis zu den den Berufsstand betreffenden Neuregelungen des Bundesdatenschutzgesetzes aus dem Jahre 2009 nun an die seit dem geltenden Normen angepasst. Das Thema Auftragsverarbeitung wird außerdem in den „Fragen und Antworten zu der EU Datenschutz-Grundverordnung und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz“ behandelt.
Die Hinweise des FAR sowie die Fragen und Antworten stehen zum Download auf der Internetseite des IDW unter http://go.nwb.de/psjrk zur Verfügung.