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Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
Die Richtlinie zur Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen ist am im Amtsblatt der EU (abrufbar unter http://go.nwb.de/ymgff) veröffentlicht worden. Sie tritt am in Kraft. Die in der Richtlinie vorgesehene Anzeigepflicht ist vom deutschen Gesetzgeber bis zum in nationales Recht umzusetzen. Darüber hinaus ist der deutsche Gesetzgeber zu einer Umsetzung verpflichtet, bei der meldepflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltungen, mit denen ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens () begonnen wurde, nachträglich ab dem bis spätestens zum gemeldet werden müssen.
Das IDW hat sich mit einer Eingabe zur Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen an das BMF gewandt. In dieser Eingabe hat das IDW Zweifel an der Zu...