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Praxishinweis der Kommission für Qualitätskontrolle zur Dokumentation von Prüfungsfeststellungen
Mit Meldung vom informiert die WPK über einen neuen Praxishinweis der Kommission für Qualitätskontrolle „Hinweis zur Dokumentation und Würdigung von Prüfungsfeststellungen während der Prüfung von Aufträgen in einer Qualitätskontrolle“.
Darin wird empfohlen, alle bei der Qualitätskontrolle getroffenen Prüfungsfeststellungen in einem einzigen Arbeitspapier „auf einen Blick“ zu dokumentieren. Zudem stellt die Kommission für Qualitätskontrolle darin einen Vorschlag zur Ausgestaltung eines solchen Arbeitspapiers als Arbeitshilfe zur Verfügung.
Meldung der WPK und Praxishinweis sind abrufbar unter http://go.nwb.de/5cznr.