WP Praxis Nr. 7 vom Seite 197

Neue Anhangangabe zur Bestandsgefährdung problematisch für kleine Gesellschaften

Yvonne Müller | Verantw. Produktmanagerin | wp-redaktion@nwb.de

Mit IDW EPS 270 setzt das IDW die Integration der International Standards on Auditing (ISA) in die deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA) fort. Dabei scheint das IDW bemüht zu sein, deutsche Besonderheiten gering zu halten und die ISA möglichst weitgehend zu übernehmen: In Entsprechung von ISA 570 verpflichtet IDW EPS 270 bestandsgefährdete Unternehmen zur umfangreichen Anhangangabe. Zwar besteht schon heute eine Berichtspflicht im Lagebericht, doch wer keinen Lagebericht aufstellen muss, muss derzeit auch nicht über eine mögliche Bestandsgefährdung berichten.

WP/StB Dipl.-Kfm. Mark Schüttler erläutert , dass die Angabepflicht nach Meinung des IDW nicht nur bei Prüfungen, sondern auch bei der Erstellung zu beachten ist. Besonders belastet sind somit kleine Gesellschaften, die keinen Lagebericht aufstellen und derzeit nicht über ihre Bestandsgefährdung berichten müssen. Nach Auffassung des Autors fehlt der Angabepflicht die Grundlage im HGB.

Darüber hinaus hat das IDW nach fast zweijähriger Anlaufzeit im Februar dieses Jahres den lange angekündigten EPS 830 zur Prüfung von Bauträgern (§ 16 MaBV) veröffentlicht. Der neue Verlautbarungsentwurf führt zu umfassenden Änderungen bei der Durchführung von (ordentlichen) MaBV-Prüfungen, indem das IDW einen neuen Prüfungsansatz eigener Art einführt. Die Prüfung von sog. Negativerklärungen erfährt umfangreiche Änderungen: Die bisherigen Bescheinigungen sollen durch schlichte Berichterstattungen ersetzt werden. Während der Prüfungsumfang von ordentlichen MaBV-Pflichtprüfungen tendenziell steigen dürfte, wird der Prüfungsumfang bei sog. Negativerklärungen (scheinbar) vermindert, was Anschlussfragen nach einem De-facto-Mindestprüfungsumfang angesichts der Berufsgrundsätze der Gewissenhaftigkeit und kritischen Grundhaltung aufwirft.

WP/StB Dipl.-Kfm. Horst Haasmann identifiziert die wesentlichen Änderungen und deren Auswirkungen für die MaBV-Prüfungspraxis. Den Schwerpunkt legt er auf die bevorstehenden Änderungen bei der Prüfung sog. Negativerklärungen und diskutiert Einzelaspekte des Verlautbarungsentwurfs: Fragen zur Anwendung des Wesentlichkeitskonzeptes auf MaBV-Prüfungen, Fragen zur skalierten Prüfungsdurchführung und aktuelle Unklarheiten beim Erstanwendungszeitraum von EPS 830.

Beste Grüße

Yvonne Mueller

Fundstelle(n):
WP Praxis 7/2018 Seite 197
NWB DAAAG-86922