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Kartellverstoß | Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen
§ 33 Abs. 5 GWB 2005 (jetzt § 33h Abs. 6 GWB), wonach die Verjährung von Ansprüchen nach § 33 und § 33a GWB unter bestimmten Voraussetzungen gehemmt wird, findet auch auf Schadensersatzansprüche Anwendung, die ihre Grundlage in Kartellverstößen haben, die vor dem Inkrafttreten der Norm am begangen wurden und zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt waren.
Die klagende Baustoffhändlerin erhebt gegen die beklagte Zementherstellerin Schadensersatzansprüche und macht geltend, sie habe in den Jahren 1993 bis 2002 wegen deren Beteiligung an einem Kartell überhöhte Preise für Zement zahlen müssen. Die Zementherstellerin hatte mit anderen Zementherstellern unter Verstoß gegen das Kartellrecht Gebiets- und Quotenabsprachen getroffen. Gegen sie wurde deshalb 2003 ein Bußgeld festgesetzt. Der Bußgeldbescheid wurde 2013 durc...