Verfahrensrecht | Vorläufige Steuerfestsetzungen (BMF)
Das BMF hat sein Schreiben zur vorläufigen Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren, Aussetzung der Steuerfestsetzung, Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und Aussetzung der Vollziehung aktualisiert ().
In der Anlage zum BStBl I S. 2, werden mit sofortiger Wirkung
die bisherige Nummer 2.a (Beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Absatz 3, 4, 4a EStG) für die Veranlagungszeiträume 2005 bis 2009),
die bisherige Nummer 2.b (Beschränkte Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 3a EStG für Veranlagungszeiträume ab 2010),
die bisherige Nummer 4. (Höhe des Grundfreibetrags (§ 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 EStG)) sowie
die bisherige Nummer 5. (Berücksichtigung von Beiträgen zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit im Rahmen eines negativen Progressionsvorbehalts (§ 32b EStG))
gestrichen. Ein Ruhenlassen außergerichtlicher Rechtsbehelfsverfahren kommt insoweit nicht mehr in Betracht.
Das BMF-Schreiben mit der
neugefassten Anlage finden Sie auf der
Homepage des
BMF.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank
erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (Ls)
Fundstelle(n):
ZAAAG-86744