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Einkünfte X.0: Blogger, Influencer, YouTuber & Co.
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB AAAAG-86291 Follower, Klicks und Likes sind ihre Währung: Die Rede ist von den neuen Online-Marketing-Rockstars. Der Social-Media-Bereich bietet zahlreiche Plattformen, auf denen Nutzer miteinander kommunizieren können. Diese Kommunikation erschöpft sich dabei nicht nur im Austausch verbaler Botschaften; auch multimediale Formate werden hier einbezogen. In diesem Umfeld wurden neue Berufe geboren: Blogger, Influencer, YouTuber & Co. Sie haben den Social-Media-Bereich zu ihrer Bühne gemacht. Nicht nur datenschutzrechtlich bieten die sozialen Netzwerke wie Facebook viele neue Themenfelder, auch steuerrechtlich sind neue Bereiche zu beurteilen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Einkunftsart: Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit?
[i]Subsidiarität gewerblicher Einkünfte Fraglich ist häufig, welche Einkunftsart in diesem Zusammenhang vorliegt. Grundsätzlich können Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. des § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG vorliegen. Aufgrund ihrer Definition sind diese allerdings subsidiär, insbesondere zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit i. S. des § 18 EStG. Letztere kommen jedoch nur infrage, wenn u. a. eine künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit vorliegt.