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Bewertung von Steuerberaterpraxen nach den Hinweisen der BStBK
Eine praxisbezogene und kritische Betrachtung
Am hat das Präsidium der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) „Hinweise der Bundessteuerberaterkammer für die Ermittlung des Wertes einer Steuerberaterpraxis – unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Berufsstandes und der verschiedenen Bewertungsanlässe –“ (im Folgenden „Hinweise“) beschlossen. Sie sollen im Folgenden einer kritischen, praxisbezogenen Betrachtung unterzogen werden.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Hinweise ohne Normcharakter
„Die folgenden Hinweise der Bundessteuerberaterkammer sind nicht abschließend und haben empfehlenden Charakter,“
[i]Nicht mehr, aber auch nicht weniger als Hinweiseheißt es im ersten Satz der Darstellung, die sich mit dem Titel „Hinweise“ eine ganz zutreffende Charakterisierung gegeben hat. Hinweise sind es, ausgehend von einzelnen Berufsträgern, die sich unter dem Dach der Kammer versammelt haben, mehr nicht, weniger auch nicht. Anders die Rechtsanwälte: Der dortige Ausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) titelt vollmundig „Richtlinien zur Bewertung von Anwaltskanzleien“ (BRAK-Mitt. 2018 S. 6; BRAK, Homepage) und nimmt dadurch eine quasi-legislatorische Autorität für sich in Anspruch. Dafür fehlt aber...