Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für eine vermietete Eigentumswohnung auf Grund und Boden und Gebäude
bei der Bewertung von Eigentumswohnungen ist grundsätzlich das Sachwertverfahren maßgeblich
Leitsatz
1. Ist für ein bebautes Grundstück ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, dann ist der Kaufpreis zur Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage
aufzuteilen, wofür zunächst Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis
der beiden Wertanteile in Anschaffungskosten für den Grund- und Bodenanteil und den Gebäudeanteil aufzuteilen sind.
2. Bei selbstgenutzten und vermieteten Eigentumswohnungen (im Privatvermögen) und bei Mehrfamilienhäusern ist grundsätzlich
eine Kaufpreisaufteilung unter Anwendung des Sachwertverfahrens angebracht.
3. Eine Bewertung anhand des Ertragswertverfahrens ist ausnahmsweise möglich, wenn dieses aus Sicht des FG zum zutreffenderen
Wert führt und die tatsächlichen Wertverhältnisse besser abbildet.
4. Es steht außer Zweifel, dass ein Gebäudewertanteil von nur 40% bei einem bebauten Grundstück grundsätzlich möglich ist.
Fundstelle(n): ErbStB 2018 S. 239 Nr. 8 CAAAG-86273
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 25.04.2018 - 7 K 7018/17
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