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Sächsisches FG Urteil v. - 3 K 511/17 EFG 2018 S. 1259 Nr. 15

Gesetze: EStG 2014 § 8 Abs. 2 S. 11, EStG 2014 § 11 Abs. 1 S. 1, EStG 2014 § 37b, EStG 2014 § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG 2012 § 8 Abs. 2 S. 11

Zufluss des Arbeitslohns bei Erhalt von Tankgutscheinen vom Arbeitgeber für mehrere Monate im Voraus

Leitsatz

1. Bei Tankgutscheinen, die der Arbeitnehmer bei einer Mineralölgesellschaft gekauft und den Arbeitnehmern zugewendet hat, handelt es sich um Sachbezüge i. S. v. § 8 Abs. 2 S. 9 EStG (in der vor 2014 gültigen Fassung) bzw. 8 Abs. 2 S. 11 EStG (in der ab 2014 gültigen Fassung), die bis zu 44 EUR im Kalendermonat steuerfrei sein können; insoweit handelt es sich um eine Freigrenze.

2. Werden dem Arbeitnehmer Tankgutscheine für mehrere Monate im Voraus zugewendet, ist ihm der gesamte Sachbezug auch dann bereits bei Erhalt der Gutscheine und nicht erst bei Einlösung des jeweiligen Gutscheines an der Tankstelle zugeflossen, wenn der Arbeitnehmer nach schriftlichen Vorgaben des Arbeitgebers in einem Merkblatt zum Einlösen der Gutscheine „pro Monat immer nur einen Gutschein im Gesamtwert von maximal 44 EUR einlösen” darf.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 18/2018 S. 846
EFG 2018 S. 1259 Nr. 15
KÖSDI 2018 S. 20900 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 31/2018 S. 2232
HAAAG-86267

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Sächsisches FG, Urteil v. 09.01.2018 - 3 K 511/17

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