Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 32b Informationspflicht der Finanzbehörde, wenn personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden

Huethig-Jehle-Rehm, Peter Leopold (August 2018)

Ergänzende Vorschriften

Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. EU L 119/1 (DSGVO, Anh. I.6)

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom , BGBl I 2017, 2097

Verwaltungsanweisungen

Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem , BMF-Schrb. vom , BStBl I 2018, 185 (Anh. III.19)

1. Mitteilungspflichtige Daten

1Werden personenbezogene Daten

  1. nicht bei der betroffenen Person, sondern bei Dritten (Art. 4 Nr. 10 DSGVO) erhoben,

  2. hat der Verantwortliche (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) der betroffenen Person

  3. längstens innerhalb eines Monats nach Erlangung der personenbezogenen Daten (Art. 14 Abs. 3a DSGVO),

  4. spätestens zum Zeitpunkt der ersten Mitteilung, wenn die Daten zur Kommunikation mit der betroffenen Person verwendet werden sollen (Art. 14 Abs. 3b DSGVO) oder

  5. spätestens zum Zeitpunkt der ersten Offenlegung, falls die Offenlegung an einen anderen Empfänger beabsichtigt ist (Art. 14 Abs. 3c DSGVO),

  6. die in Art. 14 Abs. 1 DSGVO genannten Informationen mitzuteilen und

  7. weitere Informationen nach Art. 14 Abs. 2 DSGVO zur Verfügung zu stellen,

  8. die notwendig sind, um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten (Art. 12 DSGVO).

2Soweit keine Ausnahme vorliegt, gilt das auch in den Fällen der Weiterverarb...