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Einkommensteuer | Zulässigkeit von Rücklagen im Regiebetrieb einer kommunalen Gebietskörperschaft
Die Bildung einer Rücklage i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG ist auch im Fall des Regiebetriebs einer kommunalen Gebietskörperschaft zulässig. Mangels gesetzlicher Beschränkungen reicht für deren steuerliche Anerkennung jedes „Stehenlassen“ der handelsrechtlichen Gewinne als Eigenkapital aus, sofern anhand objektiver Umstände nachvollzogen und überprüft werden kann, dass dem Regiebetrieb die entsprechenden Mittel weiterhin als Eigenkapital zur Verfügung stehen sollen (Bezug: § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b, § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. c, § 43a Abs. 1 Nr. 6, § 44 Abs. 1 und 6 EStG; § 4 KStG; § 167 Abs. 1 Satz 1 AO).
(1) Zu den Kapitaleinkünften gehört auch der durch Betriebsvermögensvergleich ermittelte Gewinn eines nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Betriebs gewerblicher Art (BgA) i. S. des § 4 KStG ohne eigene Rechtspersönlichkeit, s...