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StuB 12/2018 S. 452

Schiedsklausel im Gesellschaftsvertrag

Fehlen Vereinbarungen über das schiedsrichterliche Verfahren, gelten die gesetzlichen Regeln, so das OLG München in seinem Beschluss vom - 34 SchH 12/17. Auf die Mindestanforderungen, die Schiedsklauseln in Gesellschaftsverträgen erfüllen müssen, um auch Beschlussmängelstreitigkeiten zu erfassen, kommt es nicht unmittelbar an, wenn mit der beabsichtigten Schiedsklage weder die Anfechtbarkeit noch die Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen geltend gemacht werden sollen.

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