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StuB 12/2018 S. 452

Handelsvertreter: Ausgleichsansprüche bei Kündigung

Handelsvertretern stehen Ausgleichs- und Schadenersatzansprüche auch dann zu, wenn der Handelsvertretervertrag während der Probezeit beendet wird (Art. 17 Abs. 2 und 3 Handelsvertreter-RL 86/653/EWG), da eine den Ausgleich und Schadenersatz des Handelsvertreters begründende Regelung keine Sanktion für die Vertragsauflösung sein soll, sondern den Handelsvertreter für die von ihm erbrachten Leistungen oder für die Kosten und Aufwendungen, die ihm entstanden sind, entschädigen ( NWB AAAAG-84512).

Praxishinweise

Nur mit einer solchen Auslegung werde – so der EuGH – auch der Intention der Richtlinie zum Schutz des Handelsvertreters in seiner Beziehung zum Unternehmer hinreichend Rechnung getragen. Würde man die Gewährung einer Entschädigung ohne Be...

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