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Qualität von Anhangangaben am Beispiel von sonstigen Rückstellungen
Empirische Analyse der aktuellen Angabepraxis
Der Anhang ist inzwischen seit über 30 Jahren für viele Unternehmen fester Bestandteil des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. In dieser Zeit hat sich der Umfang der Anhangangaben mehr als verdoppelt. Die Qualität der Angaben steht seitdem immer wieder im Fokus der Diskussion. Allgemeinplätze und Informationsüberfrachtung werden dabei genauso kritisiert wie das Fehlen wesentlicher Informationen. In dem Beitrag werden die aktuell gültigen Angabepflichten für sonstige Rückstellungen dargestellt und anhand einer Stichprobe die derzeit vorzufindende Angabepraxis empirisch untersucht, um den potenziellen Adressaten Hinweise auf mögliches Verbesserungspotenzial in aktuellen Abschlüssen zu geben.
Kirsch, Anhang zum Jahresabschluss – Übersichtsdarstellung (HGB), infoCenter NWB PAAAE-55194
Welche Angaben sind für sonstige Rückstellungen nach HGB notwendig?
Wie erfolgt die Ausgestaltung der Angabepflichten in der Praxis?
Welche Verbesserungsmöglichkeiten gibt es?
I. Einleitung
[i]Meyer/Theile, Checkliste Anhang, Arbeitshilfe NWB JAAAC-10006Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 9. Aufl. 2018, § 285 Rz. 103 NWB VAAAG-61478 Mit der 1985 erfolgten Umsetzung der 4., 7. und 8. EG-Richtlinie zur Rechnungslegung und Prüfung von Kapitalgesellschaften (KapGes) wurde der Anhang erstmali...