Verfahrensrecht | Steuerliche Hilfe wegen Unwetter in Hessen (FinMin)
Das Hessische Ministerium der
Finanzen hat steuerliche Hilfsmaßnahmen zur Berücksichtigung der durch die
Unwetter verursachten Schäden im Mai/Juni 2018 erlassen (.
Hintergrund: In weiten Teilen Nord-, Mittel- und Südhessens haben im Mai und Juni schwere Unwetter mit verheerenden Regenmassen insbesondere zu Überschwemmungen, blockierten Straßen und zerstörten Häusern geführt.
Der hessische Katastrophenerlass umfasst Maßnahmen zu folgenden Punkten:
Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassung der Vorauszahlungen:
Insbesondere können die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen bis zum unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern des Bundes und des Landes sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer stellen. Zudem: Wird dem Finanzamt aufgrund Mitteilung eines Vollstreckungsschuldners oder auf andere Weise bekannt, dass ein Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich von den Unwettern betroffen ist, soll bis zum von Vollstreckungsmaßnahmen bei allen rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern abgesehen werden.
Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen
Verlust von Buchführungsunterlagen
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Lohnsteuer
Gemeinsame Regelungen für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit
Sonderregelungen für die Land- und Forstwirtschaft
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Lohnsteuer
Aufwendungen für existenziell notwendige Gegenstände (Wohnung, Hausrat, Kleidung) als außergewöhnliche Belastungen
Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren
Grundsteuer
Gewerbesteuer
Der Erlass ist auf der Homepage des Hessischen Ministerium der Finanzen veröffentlicht.
Quelle: Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung v. 13.06.2018 (Ls)
Fundstelle(n):
SAAAG-86113