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FG Köln 20.03.2018 8 K 1160/15, NWB 25/2018 S. 1802

Einkommensteuer | Häusliches Arbeitszimmer führt nicht zu anteiliger Besteuerung des privaten Veräußerungsgewinns

Der Gewinn aus dem Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum ist nach dem auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor WerbungskostenS. 1803 für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden.

Anmerkung:

Die [i]Langenkämper, Spekulationsgeschäfte und private Veräußerungsgeschäfte, infoCenter NWB EAAAB-04874 Kläger hatten innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist ihre selbst bewohnte Eigentumswohnung veräußert. In den Vorjahren hatten sie den Abzug von Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer in Höhe von 1.250 € erfolgreich geltend gemacht. Das Finanzamt unterwarf den auf das Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinn von 35.575 € der Besteuerung, da insoweit keine steuerfreie eigene Wohnnutzung i. S. von § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG vorliege. Der 8. Senat folgte dem nicht und vertrat die Auffassung, dass ein häusliches Arbeitszimmer nicht zu einer anteiligen ...

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