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VGH Hessen Urteil v. - 10 A 2929/16

Gesetze: AEUV Art. 128; BBankG § 14; Beitragssatzung HR § 10; RBeitrStV § 9

Leitsatz

Leitsatz:

§ 10 der Beitragssatzung des Hessischen Rundfunks, wonach der Rundfunkbeitrag nur unbar geleistet werden kann, ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Ein Anspruch eines Beitragsschuldners, den Rundfunkbeitrag in Form der Barzahlung zu entrichten, besteht nicht.

Fundstelle(n):
SAAAG-85945

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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VGH Hessen, Urteil v. 13.02.2018 - 10 A 2929/16

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