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OLG Celle Beschluss v. - 20 W 18/17

Gesetze: BGB § 32

Leitsatz

Leitsatz:

Die Mitgliederversammlung eines eingetragenen Vereins kann den Vorstand durch Mehrheitsbeschluss nicht zu einem Tun oder Unterlassen bestimmen, wenn in der Satzung des Vereins die diesbezügliche Entscheidung ausdrücklich dem Vorstand übertragen worden ist und eine Satzungsänderung mit dem Ziel der Beschränkung der Befugnisse des Vorstands nicht die erforderliche Mehrheit gefunden hat.

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 12 Nr. 39
NJW-RR 2017 S. 1186 Nr. 19
NWB-Eilnachricht Nr. 7/2018 S. 390
ZIP 2017 S. 2202 Nr. 46
XAAAG-85913

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OLG Celle, Beschluss v. 28.08.2017 - 20 W 18/17

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