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Track 05-07 | Erbschaftsteuer: Begünstigtes Betriebsvermögen bei einer Wohnungsvermietungsgesellschaft
Wohnungen, die eine Wohnungsvermietungsgesellschaft an Dritte zur Nutzung überlässt, gehören nach einer aktuellen Entscheidung des BFH unabhängig von der Anzahl der vermieteten Wohnungen nur zum begünstigten Betriebsvermögen, wenn die Gesellschaft im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs Zusatzleistungen erbringt. Nach gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder ist das Urteil aber nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden.
Ein Nichtanwendungserlass der obersten Finanzbehörden der Länder zur Erbschaftsteuer ist jetzt unser Thema. Hintergrund ist: Der Bundesfinanzhof hat jüngst die Verwaltungspraxis zur Vergünstigung von Wohnungsunternehmen herausgefordert. Das Urteil des II. Senats erging zwar zum alten Recht, seit hat sich aber insoweit nichts geändert.
Die obersten Finanzbehörden der Länder halten sich in ihren gleich lautenden Erlassen nicht lange mit einer Begründung auf. Ohne weitere Erläuterung heißt es dort: Das Urteil des BFH ist über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. An der bisherigen typisierenden Betrachtungsweise in den Erbschaftsteuer-Richtlinien ist weiterhin festzuhalten.
Erst einmal sind Wohnungsunternehmen damit auf der sicheren Sei...