Der objektivierte Unternehmenswert
3. Aufl. 2018
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15. Unternehmenskonzept
15.1 Systematische Einordnung
Unternehmen werden zu einem bestimmten Zweck gegründet. Dieser Unternehmenszweck kommt im „Gegenstand des Unternehmens“ zum Ausdruck, der bei Vereinen, Genossenschaften und Kapitalgesellschaften in der Satzung stehen muss. Durch den Unternehmensgegenstand wird für die Leitungsorgane des Unternehmens ein fester Tätigkeits- und Pflichtenrahmen beschrieben. Der Gegenstand des Unternehmens kann durch die Leitungsorgane weder überschritten noch unterschritten werden, solange keine Satzungsänderung erfolgt ist. Der satzungsmäßige Gegenstand des Unternehmens stellt damit den rechtlichen Rahmen dar, innerhalb dessen das Unternehmenskonzept als Beschreibung zur Umsetzung des Unternehmensgegenstands zu verstehen ist. Das Unternehmenskonzept ist damit keine von den rechtlichen Grundlagen losgelöste und nach Gusto veränderbare Unternehmensbeschreibung, sondern in gesellschaftsrechtliche Vorgaben eingebettet. Dieser Umstand ist auch im Rahmen der Unternehmensbewertung zu berücksichtigen. Damit muss Vorschlägen zu einer fiktiven Veränderung des Unternehmenskonzepts, über den satzungsmä...