Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zeitliche Grenze der Option zur Kleiunternehmerregelung
„Dávid Vámos“
Die Kleiunternehmerregelung dient einerseits der Entlastung der kleineren Unternehmen und andererseits der Verwaltungsvereinfachung. Die Regelung in § 19 UStG sieht vor, dass die Steuer von einem Kleinunternehmer grundsätzlich bis zu einer Umsatzgrenze von 17.500 € nicht erhoben wird. Die aktuelle Entscheidung des EuGH bezieht sich auf die Kleinunternehmerregelung nach ungarischem Recht. Die dort maßgebliche Vorschrift sieht ein Wahlrecht vor. Bis zu einer Umsatzgrenze von ca. 16.040 € (bis 2012) bzw. 19.250 € (ab 2013) kann der Unternehmer die Option einer besonderen Steuerbefreiung wählen. Nach entsprechender Erklärung greift diese sogenannte subjektive Steuerbefreiung.
I. Leitsatz
Das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass es einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der es untersagt ist, eine besondere Mehrwertsteuerregelung – die eine Steuerbefreiung für Kleinunternehmen vorsieht und die gemäß den Bestimmungen von Titel XII Kapitel 1 Abschnitt 2 MwStSystRL erlassen wurde – auf einen Steuerpflichtigen anzuwenden, der alle materiellen Voraussetzungen erfüllt, der aber von der Möglichkeit, die Anwendung dieser Regelung zu wählen, nicht zu dem Zeitpunkt Gebrauch gemacht hat, zu dem er der Steuerverwaltung die Aufnahme sei...