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Gängigkeitsabschläge im Handels- und Steuerrecht
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAG-85537 Ein in der Praxis äußerst beliebtes – aber im Rahmen von Betriebsprüfungen auch sehr streitanfälliges – Bilanzinstrument zur Reduzierung des Jahresüberschusses sind Teilwertabschreibungen auf das Vorratsvermögen. Zur Teilwertermittlung werden hierbei häufig Gängigkeitsabschläge verwendet, mit denen diejenigen Warenbestände, die in absehbarer Zeit nicht umgeschlagen werden können (sog. Überbestände), identifiziert und abgewertet werden. Da diese Bestände weitere Kosten wie Kosten der Lagerverwaltung, Raumkosten und ggf. Zinsaufwand verursachen und darüber hinaus das Risiko einer fehlenden künftigen Verwertbarkeit beinhalten, wäre ein fremder Dritter nicht bereit, die betroffenen Warenbestände mit den Anschaffungskosten zu vergüten. Während im Handelsrecht eine Abschreibung für die ermittelten Überbestände zwingend geboten ist, ist diese steuerlich nur eingeschränkt zulässig.
Ausführlicher Beitrag s. .
Teilwertabschreibung wegen überlanger Lagerdauer
Während [i]Handelsrechtlich Pflicht zur Teilwertabschreibungdie Waren aufgrund des strengen Niederstwertprinzips im Handelsrecht mit dem niedrigeren Börsen- oder Marktpreis anzusetzen sind, wenn dieser unter die Anschaffungs-/Herst...