Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neubewertung der Grundsteuerbemessungsgrundlage – mögliche Reformmodelle
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAG-85533 Das BVerfG hat die Einheitsbewertung 1964 als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer als verfassungswidrig angesehen (Urteil v. - 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12 NWB MAAAG-80435). Eine weitere Verweigerung der längst überfälligen Reform ist nun nicht mehr möglich, denn das BVerfG hat dem Gesetzgeber eine Frist vorgegeben. [i]BVerfG, Urteil v. 10.4.2018 - 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12 NWB MAAAG-80435 Am muss die Neuregelung verabschiedet sein. Liegt das Gesetz vor, hat er bis zum Zeit für die vollständige Umsetzung. Das BVerfG hat dem Gesetzgeber damit in Anbetracht der jahrelangen Verweigerung einen sehr generösen Zeitrahmen gewährt. Jede Reform führt zu Belastungsverschiebungen, d. h. ungeachtet des Reformmodells wird es Gewinner und Verlierer geben. Nachfolgend werden Reformmodelle, die fristgerecht umsetzbar sind, vorgestellt.
Ausführlicher Beitrag s. .
Bedarfswert auch für die Grundsteuer: [i]Tiede, StuB 9/2018 S. 330 Der Gesetzgeber hat im Bewertungsgesetz die Feststellung des Grundbesitzwerts (Bedarfswerts) für Zwecke der Erbschaft-/Schenkung- und der Grunderwerbsteuer nach den Vorgaben des BVerfG geregelt (§§ 151 ff. BewG). Die Grundbesitzw...