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Handlungsbedarf zur Aktualisierung der GmbH-Satzung
Gründe und Anlässe zur Prüfung und Änderung einer Satzung
Im Gründungsstadium einer GmbH wird der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags zumeist nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Auch danach bleibt die Satzung oft mehr oder weniger unbeachtet. Dabei bestehen durchaus konkrete Anlässe, eine sachverständige Überprüfung der Satzung vornehmen zu lassen und bei einem vom Berater aufgezeigten Änderungsbedarf eine entsprechende Modifizierung der Satzung notariell beurkundet zu beschließen und zum Handelsregister anzumelden. Ein Grund zur Prüfung und Aktualisierung kann sich u. a. dann ergeben, wenn sich die rechtliche Bewertung von Satzungsklauseln oder der Kreis der Gesellschafter ändert oder eine Umstellung des Geschäftsjahres sinnvoll wird.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. GmbH-Gründung ohne detaillierte Satzungsregelungen als Regelfall
[i]Rudimentäre Gestaltung im GründungsstadiumAnlässlich der GmbH-Gründung wird regelmäßig der Entwurf einer Satzung von einem Notar oder Anwalt konzipiert. Die (prospektiven) Gesellschafter werden hierbei nur selten (intensiv) eingebunden. Der Entwurf enthält deswegen häufig keine detaillierten Regelungen, sondern nur die für die Gründung der Gesellschaft zwingend notwendigen B...