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Neubewertung der Grundsteuerbemessungsgrundlage – mögliche Reformmodelle
Umsetzung der Entscheidung des BVerfG
[i]BVerfG, Urteil v. 10.4.2018 - 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12 NWB MAAAG-80435 Eine Reform der Grundsteuer betrifft alle Bundesbürger und führt ungeachtet des Modells der Neubewertung zu Belastungsverschiebungen, d. h. jede Reform hat Gewinner und Verlierer. Eine Reform auf der Grundlage eines Verfahrens, das nur auf die Ermittlung eines Grundsteuerwerts abzielt, zeigt die bei jeder Reform unausweichlichen Belastungsverschiebungen schonungslos auf. Deshalb wird bereits im Vorfeld mit dem Hinweis „die Neuregelung soll aufkommensneutral erfolgen“ abgewiegelt. Die jahrzehntelange Untätigkeit der jeweiligen Bundesregierungen schafft unangenehme Wahrheiten, die den Verlierern der Reform (ungeachtet des Reformmodells) verkauft werden müssen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Frühere Grundsteuerbemessungsgrundlage
[i]Einheitswert bis 1995Bis 1995 war der Einheitswert als einheitliche Bemessungsgrundlage für die Erbschaft-/ Schenkungsteuer, Vermögensteuer, Grunderwerbsteuer und Grundsteuer allen Steuerbürgern bekannt und wurde auch akzeptiert. Nach den Beschlüssen des BVerfG im Jahr 1995 haben die Lobbyisten obsiegt und für die Aussetzung der Vermögensteuer gesorgt, di...