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Verbraucherschutz | AGB zur Aufrechnung durch den Kunden
Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Sparkasse enthaltene Bestimmung zur Aufrechnung durch den Kunden „Der Kunde darf Forderungen gegen die Sparkasse nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.“ ist im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Der BGH hat seine frühere Rechtsprechung, wonach die Einschränkungen der Aufrechnungsbefugnis des [i]infoCenter „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ NWB EAAAB-03341 Kunden in Nr. 11 Abs. 1 AGB-Sparkassen – mit der die angegriffene Klausel wörtlich übereinstimmt – und in Nr. 4 AGB-Banken einer insbesondere an § 309 Nr. 3 BGB orientierten Inhaltskontrolle standhalten (zuletzt XI ZR 22/03 NWB KAAAC-05585, Rz. 8), aufgegeben. Von den gesetzlichen Regelungen übe...