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Einkommensteuer | Erlass eines Kindergeld-Rückforderungsbetrags aus Billigkeitsgründen
Mit Urteil v. hat das FG Düsseldorf entschieden, dass der Erlass eines Kindergeld-Rückforderungsbetrags aus sachlichen Billigkeitsgründen zu gewähren ist, wenn „die Überzahlung des Kindergelds nicht auf das Verhalten des Berechtigten zurückzuführen ist“ (V 25.2 Abs. 2 Satz 3 DA-KG 2017).
Die Klägerin hatte im betreffenden Zeitraum des Kindergeldbezugs Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II unter Anrechnung des Kindergelds erhalten. Da eine nachträgliche Anpassung dieser Leistungen im Hinblick auf die Rückforderung des Kindergelds von der Sozialbehörde regelmäßig versagt werde, trug sie mit ihrer Klage vor, sie werde daher insgesamt schlechter gestellt als sie stünde, wenn ihr von vornherein die materiell-rechtlich...