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Einkommensteuer | Anspruch auf Kindergeld bei unbeschränkter Steuerpflicht
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Anspruch auf Kindergeld nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG besteht nur für die Monate, in denen der Steuerpflichtige inländische Einkünfte i. S. des § 49 EStG erzielt. (2) Aufgrund der kindergeldspezifischen monatsbezogenen Betrachtungsweise ist bei Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit gem. § 15 EStG eines nach § 1 Abs. 3 EStG veranlagten Kindergeldberechtigten auf die ausgeübte inländische Tätigkeit abzustellen.
In den Entscheidungsgründen findet sich eher beiläufig der Hinweis: „Ob hieran (nämlich an der Maßgeblichkeit des Zuflusses der Einnahmen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit) festzuhalten ist, kann der Senat offenlassen“. Man wird diese Bemerkung als eine Äußerung von Zweifeln an der bisherigen Rechtsprechung verstehen können. Denn auch bei dem Ta...