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Einkommensteuer | Beihilfefähige Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung
Mit Urteil v. hat das FG Baden-Württemberg zur Berücksichtigung von beihilfefähigen Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung Stellung genommen.
Gegenstand des Verfahrens waren Aufwendungen für ein Zahnimplantat und eine Sehhilfe, die bei Beamten zu beihilfefähigen Aufwendungen führen. Der Kläger, der kein Beamter war, beantragte die steuerliche Berücksichtigung von 1.337 € als außergewöhnliche Belastung ohne Abzug einer zumutbaren Belastung. Dieser Betrag wäre einem Beamten als steuerfreie Beihilfe (§ 3 Nr. 11 EStG) gewährt worden (unter Anwendung eines Beihilfebemessungssatzes von 70 % und der Kostendämpfungspauschale). Das Finanzgericht wies die Klage ab. Die Aufwendungen seien gem. § 33 Abs. 1 EStG um die zumutbare Belastung zu kürzen. Das FG Baden-Württemberg begründete die unterschiedliche ...