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Umsatzsteuer | Rechnungsangaben beim Vorsteuerabzug
Die Angabe des Kalendermonats als Leistungszeitpunkt (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG i. V. mit § 31 Abs. 4 UStDV) kann sich nach dem unter Beachtung der unionsrechtlichen Vorgaben aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben, wenn nach den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalls davon auszugehen ist, dass die Leistung in dem Monat bewirkt wurde, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. S. 1734
Im Streitfall [i]Scholz, Vorsteuerabzug, Grundlagen NWB VAAAE-51939 versagte das Finanzamt nach einer Außenprüfung den Vorsteuerabzug einer Automobilhändlerin aus 34 Leistungsbezügen wegen i. S. des § 14 UStG mangelhafter Rechnungen eines Geschäftspartners. Soweit der Mangel in der fehlenden Angabe der Steuernummer des Leistenden bestand, beseitigte die Klägerin ihn durch deren Angabe noch während der Außenprüfung. Der BFH hat einmal mehr bestätigt, dass die R...