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IWB 11/2018 S. 415

China | Änderungen der Mehrwertsteuer

Am [i]Steuersatzänderungen und weitere Anpassungen traten in China eine Reihe von Mehrwertsteueränderungen in Kraft. So wurde der Steuersatz für das verarbeitende Gewerbe von 17 % auf 16 % und für Transport, Baugewerbe, Basis-Telekommunikation usw. von 11 % auf 10 % gesenkt. Zudem startete ein Pilotprojekt zur Erstattung der Vorsteuer. Anstelle des Verfahrens, das Vorsteuerguthaben vorzutragen, wurde insoweit der Mechanismus der Vorsteuererstattung eingeführt. Bestimmte Steuerpflichtige (z. B. Gerätehersteller und Forschungsunternehmen) können im Rahmen dieses Pilotprojekts die Auszahlung eines Erstattungsanspruchs beantragen. Nicht zuletzt wird auch die Umsatzschwelle für Kleinunternehmern erhöht, so für Industrie- und Handelsunternehmen auf 5 Mio. RMB (ca. 650.000 €).

Franz Kirch

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