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BFH | Beschränkte Steuerpflicht für Zahlungen der Deutschen Rentenversicherung nach Kanada
Die beschränkte Einkommensteuerpflicht der von der Deutschen Rentenversicherung Bund nach Kanada gezahlten Renten wird nicht durch das DBA Kanada ausgeschlossen. Die in Art. 18 Abs. 3 Buchst. c DBA Kanada vorgenommene Zuordnung des Besteuerungsrechts für Sozialversicherungsrenten an Kanada lässt das in Art. 18 Abs. 1 Satz 2 DBA Kanada vorbehaltene Quellenbesteuerungsrecht Deutschlands unberührt. Das zu Art. 18 DBA Kanada ergangene Protokoll steht dem nicht entgegen.
Im Streit war, ob [i]Bei einem abkommensrechtlichen Quellenbesteuerungsrecht gilt dieses nicht nur für Ruhegehälter im öffentlichen Dienst, sondern hier auch für die allgemeine Rente das Besteuerungsrecht Deutschlands für die von der Deutschen Rentenversicherung in das Ausland gezahlten Leibrenten kraft Abkommensrecht ausgeschlossen ist. Die Klin. war seit 2001 in Kanada ansässig und bezog seit 2009 Leibrenten von der Deutschen Rentenversicherung (DRV Bund). Nach Art. 18 Abs. 1 Satz 2 DBA Kanada können Ruhegehälter im Quellenstaat besteuert werden, wenn sie aus Quellen innerhalb des anderen Vertragsst...