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Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 416Die EU-Kommission legte am einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustausches im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltungen vor. Der Vorschlag wurde zügig beraten und politisch bereits am verabschiedet und vom ECOFIN am ohne Aussprache beschlossen. Die Richtlinie muss bis zum in nationales Recht umgesetzt und ab dem angewendet werden.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Anzeigepflicht für Intermediäre und relevante Steuerpflichtige
[i]Ziel ist eine verbesserte Transparenz für den FiskusDamit die Finanzverwaltungen frühzeitig Einblick in grenzüberschreitende Gestaltungen erhalten, mittels derer dem Fiskus mögliche Steuereinnahmen entgehen, sollen Intermediäre solche vorab melden. Einzureichen sind u. a. eine abstrakte Beschreibung der Gestaltung sowie sensible Daten wie Name, Geburtsdatum und -ort, Steueransässigkeit und Steueridentifikationsnummer der die Gestaltung anwendenden Steuerpflichtigen. Gibt es keinen Intermediär, etwa bei Inhouse-Entwicklungen, geht die Meldepflicht auf den Steuerpflichtigen über.
[i]Schwierig ist die Abgrenzung der meldepflichtigen GestaltungenDie Richtlinie nen...