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Der national und international tätige Fußballschiedsrichter als Gewerbetreibender
Der [i]BFH, Urteil v. 20.12.2017 - I R 98/15 NWB BAAAG-77119 Fußballsport ist mit wachsender Kapitalisierung zunehmend erfolgsorientierter geworden. Diese Entwicklung trifft auch die Tätigkeit eines Fußballschiedsrichters, dessen Entscheidungen sich mittelbar auf den Erfolg oder Misserfolg eines Fußballclubs auswirken können. Wie jedoch die Vergütungszahlungen eines national und international tätigen Fußballschiedsrichters aus deutscher steuerlicher Perspektive einzuordnen sind, war bislang nicht eindeutig geklärt. Mit einem Urteil v. versucht der BFH eine Antwort darauf zu geben. In der nachfolgenden Besprechung werden die Kernpunkte der Entscheidung offengelegt und deren Bedeutung und Auswirkung auf zukünftige Sachverhalte kritisch analysiert.
National und international tätige Fußballschiedsrichter agieren auf selbständige Weise und nehmen am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil. Sie erzielen aus ihrer Tätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb und unterliegen in Deutschland der Gewerbesteuer. In Inbound-Konstellationen sind die Bezüge des ausländischen Fußballschiedsrichters in Deutschland hingegen nicht steuerbar. Eine Übertragbarkeit ...