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Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
Zusätzliche Rechtsunsicherheit und bedeutender zusätzlicher Aufwand für Berater und Steuerpflichtige
Am [i]EU-Kommission, Vorschlag für eine Richtlinie über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen unter http://go.nwb.de/6y9x3 legte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustausches im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen vor. Begründet wurde diese Initiative mit der Bekämpfung von Steuervermeidung und -hinterziehung. Zu diesem Zweck soll die Transparenz für die Steuerverwaltungen erhöht werden. Durch den frühzeitigen Zugang zu den richtigen Informationen sollen die Behörden in die Lage versetzt werden, ihre Risikobewertung schneller und genauer durchzuführen und rechtzeitig fundierte Entscheidungen darüber zu treffen, wie sie ihre Steuereinnahmen schützen können. Die Kommission verweist in ihrer Begründung zum Richtlinienvorschlag auch auf BEPS-Aktionspunkt 12 der OECD/G20. Dort wird empfohlen, dass die Staaten eine Regelung für die verbindliche Offenlegung aggressiver Steuerplanungsmodelle einführen, ohne jedoch einen Mindeststandard zu definieren. Auch die Rechtssicherheit in der Besteuerung wird nach Auffassung der Kommission durch eine frühzeitige Meldung über Konzeption und Anwendung potenziell aggressiver Steuerplanungsmode...