Änderung der Grunderwerbsteuerfestsetzung aufgrund
Kaufpreisminderung: Im Kaufvertrag begründete Unsicherheit über die
Höhe der Gegenleistung – Vorbehalt der Nachprüfung –
Änderungsverpflichtung nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG bei vertraglich
vereinbartem Minderungsrecht – Überschreitung der Zweijahresfrist
Leitsatz
Bestehen bei Vertragsschluss Zweifel in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht über Art und Umfang der Gegenleistung und
wird daher später die Gegenleistung aufgrund von Umständen verändert, die in der Vertragsgestaltung selbst begründet sind,
ist der veränderte Sachverhalt einer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Grunderwerbsteuerfestsetzung durch eine
entsprechende Änderung der Besteuerung zugrunde zu legen ( BStBl II 1991,586).
Eine Verpflichtung zur Änderung der Grunderwerbsteuerfestsetzung besteht nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG auch im Fall eines
vertraglich vereinbarten Minderungsrechts, wenn die Anpassung des Kaufpreises aufgrund eines Sach- oder Rechtsmangels erfolgt.
Fundstelle(n): EAAAG-85069
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 16.12.2009 - 7 K 1745/17 GE
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