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Online-Nachricht - Freitag, 01.06.2018

Umsatzsteuer | USt auf Obst/Gemüse und Zuckerabgabe (Bundesregierung)

Die Bundesregierung plant weder Obst und Gemüse von der Umsatzsteuer zu befreien noch eine Herstellerabgabe auf Getränke mit Zuckerzusatz einzuführen.

Hintergrund: Anfang April 2018 ist in Großbritannien eine mehrstufigen Herstellerabgabe auf Getränke mit Zuckerzusatz, die mehr als 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthalten, in Kraft getreten.

Hierzu die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Christine Lambrecht v. :

  • Die Mehrwertsteuer (auch „Umsatzsteuer“ genannt) ist in der Europäischen Union weitgehend harmonisiert. Jeder Mitgliedstaat – so auch Deutschland – ist an die verbindlichen Vorgaben der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (sog. Mehrwertsteuer-SystemrichtlinieMwStSystRL) gebunden.

  • Nach den Vorgaben der MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten nur bestimmte, in den Artikeln 132 ff. MwStSystRL explizit genannte Umsätze von der Mehrwertsteuer. Eine allgemeine Steuerbefreiung für Umsätze mit unverarbeitetem Obst und Gemüse ist hiernach nicht vorgesehen.

  • Auch darüber hinaus plant die Bundesregierung derzeit keine weiteren Änderungen bei der Mehrwertsteuer und keine Erhebung weiterer Herstellerabgaben.

Quelle: BT-Drucks. 19/2217 v. 18.05.2018 , Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 6 und 7 der Abgeordneten Amira Mohamed Ali (Die Linke) (Ls)

Fundstelle(n):
YAAAG-84971