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BFH 21.02.2018 VI R 11/16, StuB 11/2018 S. 410

Einkommensteuer | Krankheits- und Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen

(1) Dem in § 33 Abs. 4 EStG i. d. F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 und in § 64 Abs. 1 EStDV i. d. F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 geregelten Verlangen, die Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall formalisiert nachzuweisen, ist nach § 84 Abs. 3f EStDV i. d. F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 auch im Veranlagungszeitraum 2009 Rechnung zu tragen. Dies begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (Bestätigung des Senatsurteils vom - VI R 74/10 NWB SAAAE-12298, BFHE 237 S. 156, BStBl 2012 II S. 577 = Kurzinfo StuB 2012 S. 525 NWB QAAAE-12893). (2) Die zumutbare Belastung gem. § 33 Abs. 1, Abs. 3 EStG ist auch bei Krankheitskosten verfassungsgemäß. Das sozialhilferechtliche Leistungsniveau umfasst keine zuzahlungsfreie Krankenversorgung (Bestätigung des Senatsurteils vom - VI R 32/13 NWB IAAAF-18914, BFHE 251 S. 196, BStBl 2016 II S. 151 = Kurzinfo StuB 2016 S. 79 ...

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