Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zurückbehalt wesentlicher Betriebsgrundlage bei Einbringung
Eine nach § 20 UmwStG 2002 begünstigte Buchwerteinbringung setzt voraus, dass auf den übernehmenden Rechtsträger alle Wirtschaftsgüter übertragen werden, die im Einbringungszeitpunkt zu den funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen des betreffenden Betriebs gehören (Bezug: § 20 Abs. 1 UmwStG 2002).
Im Urteilsfall bestand bis 2006 eine Betriebsaufspaltung zwischen dem Kläger als Besitzunternehmer und der Betriebs-GmbH. Der Kläger war Alleingesellschafter der GmbH. Mit notariell beurkundetem Vertrag über die „Ausgliederung zur Aufnahme“ vom übertrug der Kläger sein Besitzunternehmen rückwirkend zum auf die GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten an der aufnehmenden GmbH. Bei der Einbringung von Betriebsvermögen in eine Kapitalgesellschaft gegen Gesellschaftsanteile an der übernehm...BStBl 1992 II S. 404BStBl 1983 II S. 312