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Teilwertabschreibung von Rückübertragungsforderungen aus Wertpapierdarlehen
(1) Die Teilwertabschreibungen der Rückübertragungsforderungen sind gem. nrkr. NWB RAAAG-54146 (EFG 2017 S. 1616; BFH-Az.: I R 40/17) dem Grunde nach steuermindernd zu berücksichtigen. Der Höhe nach führen eine Bagatellgrenze von 5 % und geschätzte Anschaffungsnebenkosten zu geringeren Abschreibungsbeträgen als beantragt. Als Anschaffungskosten der Rückübertragungsforderungen sind die Buchwerte der darlehensweise übertragenen Aktien anzusetzen. Der Teilwert der Rückübertragungsforderungen zu den Bilanzstichtagen entspricht dem Teilwert der Aktien, auf die sich die jeweiligen Forderungen beziehen. Ob der Teilwert der Rückübertragungsforderungen zu den Bilanzstichtagen aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger als deren Anschaffungsko...