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Einlage wertgeminderter Beteiligungen i. S. des § 17 EStG und gleichzustellender Gesellschafterforderungen
Anmerkungen zum
Der X. Senat des BFH hat zur Bewertung der Einlage wertgeminderter Beteiligungen i. S. des § 17 EStG und damit in Zusammenhang stehender Forderungen aus Gesellschafterdarlehen Stellung genommen. Die Einlage einer Beteiligung, deren Wert unter die Anschaffungskosten gesunken ist, ist auch nach der ab 1996 geltenden Rechtslage abweichend vom Gesetzeswortlaut des § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. b EStG mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Dies gilt entsprechend für die Bewertung der Einlage wertgeminderter Forderungen aus Gesellschafterdarlehen, deren Ausfall sich bei der Verwirklichung eines Realisationstatbestands nach § 17 EStG einkommensteuerrechtlich ausgewirkt hätte. Der nachfolgende Beitrag stellt die neu ergangene Rechtsprechung des vor und weist auf die sich hieraus ergebenden Konsequenzen hin.
Wie ist die Einlage einer Beteiligung, deren Wert unter die Anschaffungskosten gesunken ist, nach der ab 1996 geltenden Rechtslage zu bewerten?
Sind die Grundsätze zur Bewertung der Einlage wertgeminderter Beteiligungen i. S. des § 17 EStG in ein Betriebsvermögen entsprechend auf die Bewertung der Einlage wertgeminderter Forderungen aus Ges...