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Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses: Mini-Job und Dienstwagengestellung
Strittig ist gegenwärtig, ob ein Ehegattenarbeitsverhältnis auf Minijobbasis anzuerkennen ist, wenn ein Dienstwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt wird.
Die beim BFH nunmehr anhängigen Musterverfahren haben auch Bedeutung für den Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen und der Umsatzversteuerung der Ausgangsleistungen.
Nach Auffassung des NWB PAAAG-79359, EFG 2018 S. 755, Rev. eingelegt, BFH-Az.: X R 44/17; vgl. auch Parallelentscheidung des NWB NAAAG-80802, EFG 2018 S. 750, Rev. eingelegt, BFH-Az.: X R 45/17) gibt es keinen allgemeinen Erfahrungssatz/keine statistischen Daten, wonach die Überlassung eines betrieblichen Kfz an einen Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses nicht (fremd-)üblich ist. Die Überlassung eines betrieblichen Kfz an einen Arbeitnehmer zur uneingeschränkten Privatnutzung führt auch nicht zu einem im Belieben des Arbeitnehmers stehenden variablen Arbeitslohn, da die Höhe des Arbeitslohns nach der 1 %-Regelung unabhängig vom Umfang der Privatnutzung feststeht.
Die abschließende Entscheidung des BFH bleibt ...