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Amtspflichtverletzung | Drittschutz bei Auskunftserteilung
Die Auskunft, die einer Generalunternehmerin als Vertragspartnerin der von einer Amtspflicht primär geschützten Bauherrin, gegeben wird, ist jedenfalls dann im Interesse der Generalunternehmerin erteilt, wenn sich das wirtschaftliche Risiko der Falschauskunft vollständig auf sie verlagert hat, während der Bauherrin als vorrangig geschützter Betroffenen der entsprechende Schaden nicht entsteht [Ls. der Red.].
Die Generalunternehmerin, die für die Bauherrin eine Pflegeeinrichtung auf deren Grundstück errichtet hat, nimmt den beklagten Bezirksschornsteinfeger aus eigenem und abgetretenem Recht auf Schadensersatz wegen einer unzutreffenden Auskunft zum erforderlichen Abstand eines Schornsteins zum Nachbargebäude in Anspruch. Der BGH, der die Sache an das OLG Celle zurückverwiesen hat,...