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Einkommensteuer | Forstwirtschaftliche Flächen als Betriebsvermögen eines Erwerbsbetriebs
Das BMF hat sich mit Schreiben v. zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von forstwirtschaftlichen Flächen als Betriebsvermögen eines Erwerbsbetriebs geäußert.
Das BMF nimmt zur Betriebsvermögenseigenschaft von forstwirtschaftlichen [i]Geißler, Land- und Forstwirtschaft, infoCenter NWB JAAAB-14442 Flächen, zur Teilbetriebseigenschaft einzelner forstwirtschaftlicher Flächen, zur Abgrenzung eines Erwerbsbetriebs sowie zur Entnahmemöglichkeit kleiner forstwirtschaftlicher Flächen Stellung. Die Regelungen des Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.