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Lohnsteuer-Außenprüfung
Von der Vorbereitung und den Mitwirkungswirkungspflichten bis zum Prüfungsbericht
Das Bundesfinanzministerium teilte in einer Veröffentlichung vom mit, dass nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder im Jahr 2017 von 100.188 Arbeitgebern Lohnsteuer i. H. von 945 Mio. € nachgefordert wurde. Dazu waren im Durchschnitt 2.032 Prüfer für Lohnsteuer-Außenprüfungen im Einsatz.
I. Grundsätzliches
Eine Lohnsteuer-Außenprüfung ist ein staatlicher Eingriff in die Rechtssphäre des Arbeitgebers. Arbeitgeber sind verpflichtet, neben den Sozialversicherungsbeiträgen auch die Lohnsteuer und Annexsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) richtig zu berechnen und vom Arbeitnehmer einzubehalten. Dieser ordnungsgemäße Lohnsteuerabzug wird im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung vom zuständigen Betriebsstättenfinanzamt geprüft.
Die gesetzliche Grundlage für die Lohnsteuer-Außenprüfung bildet § 42f EStG. Mit den allgemeinen Vorschriften zur Änderung der Betriebsprüfungsordnung wurden zum bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für Lohnsteuer-Außenprüfungen geschaffen. Ziel der Gesetzesänderung ist u. a., eine zeitnahe Prüfung bei den Arbeitgebern sicherzustellen (§ 4a BpO). Seit 2010 werden Steuer- und Betriebsprüfungen der Rentenversicherungsträger auf Wunsch des Arb...