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Umsätze mit Geldspielautomaten
Vor dem Finanzgericht war die Frage zu klären, ob die vom Kläger erzielten Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit (Glücksspiel mit Geldeinsatz) den steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätzen i. S. des § 1 Abs. 1 Satz 1 UStG zuzurechnen sind und als solche unter die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG fallen.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
1. Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit sind steuerbar und steuerpflichtig.
2. Da dem Unternehmer unabhängig vom Spielausgang ein Anspruch auf eine Vergütung zusteht, liegt ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Leistungserbringung und Entgelt, mithin ein Leistungsaustausch vor. Die Zufallsabhängigkeit ist dabei lediglich Bestandteil dieses Leistungsaustauschs.
3. Die Steuerbefreiung Vorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG greift nicht ein, weil es sich bei den Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nicht um Umsätze handelt, die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen.
II. Sachverhalt
Der Kläger des Besprechungsurteils war in den Streitjahren 2006 bis 2010 im Bereich der Automatenaufstellung tätig und erzielte aus dem Betrieb von an verschiedenen Orten aufgestellten Geldspielautomaten Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. d...