Einkommensteuer | Forstwirtschaftliche Flächen als Betriebsvermögen (BMF)
Das BMF hat zur
ertragsteuerrechtlichen Behandlung von forstwirtschaftlichen Flächen als
Betriebsvermögen eines Erwerbsbetriebs Stellung genommen ().
Das BMF nimmt in seinem Schreiben zu folgenden Punkten Stellung:
Grundsätze
Forstwirtschaftliche Tätigkeit und forstwirtschaftliche Fläche
Voraussetzungen für einen ertragsteuerrechtlichen Betrieb der Forstwirtschaft
Umfang eines ertragsteuerrechtlichen Betriebs der Forstwirtschaft
Betriebsvermögenseigenschaft von forstwirtschaftlichen Flächen
Forstwirtschaftliche Flächen, die einem landwirtschaftlichen Betrieb zuzuordnen sind
Forstwirtschaftliche Flächen, die nicht Teil eines landwirtschaftlichen Betriebs sind
Teilbetriebseigenschaft einzelner forstwirtschaftlicher Flächen
Abgrenzung Erwerbsbetrieb
Entnahmemöglichkeit kleiner forstwirtschaftlicher Flächen
Zeitliche Anwendung:
Die Regelungen dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.
Das Schreiben ist auf der
Homepage des BMF
veröffentlicht.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in
Kürze.
Quelle: BMF online (Ls)
Fundstelle(n):
TAAAG-84805