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Online-Nachricht - Dienstag, 29.05.2018

Einkommensteuer | Forstwirtschaftliche Flächen als Betriebsvermögen (BMF)

Das BMF hat zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von forstwirtschaftlichen Flächen als Betriebsvermögen eines Erwerbsbetriebs Stellung genommen ().

Das BMF nimmt in seinem Schreiben zu folgenden Punkten Stellung:

  1. Grundsätze

    1. Forstwirtschaftliche Tätigkeit und forstwirtschaftliche Fläche

    2. Voraussetzungen für einen ertragsteuerrechtlichen Betrieb der Forstwirtschaft

    3. Umfang eines ertragsteuerrechtlichen Betriebs der Forstwirtschaft

  2. Betriebsvermögenseigenschaft von forstwirtschaftlichen Flächen

    1. Forstwirtschaftliche Flächen, die einem landwirtschaftlichen Betrieb zuzuordnen sind

    2. Forstwirtschaftliche Flächen, die nicht Teil eines landwirtschaftlichen Betriebs sind

  3. Teilbetriebseigenschaft einzelner forstwirtschaftlicher Flächen

  4. Abgrenzung Erwerbsbetrieb

  5. Entnahmemöglichkeit kleiner forstwirtschaftlicher Flächen

  6. Zeitliche Anwendung:
    Die Regelungen dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (Ls)

Fundstelle(n):
TAAAG-84805