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Besteuerung von Verlusten aus betrügerischen Modellen
Vorgetäuschter Erwerb von Blockheizkraftwerken
Die Zuordnung von Aufwendungen zu einer Einkunftsart hängt in dem Fall, dass dem Anleger in betrügerischer Absicht der Erwerb eines Blockheizkraftwerks nur vortäuscht wird, von der Sichtweise des Anlegers bei Abschluss der maßgebenden Verträge ab. Dagegen ist nicht objektiv-rückblickend auf den tatsächlichen Geschehensablauf abzustellen.
(Vorgespiegelter) Erwerb von Blockheizkraftwerken
Der Kläger schloss mit der X-GmbH im Jahr 2010 einen Vertrag über den Erwerb von drei Blockheizkraftwerken (BHKW) zur Erzeugung von Strom. Der Kaufpreis für die BHWK betrug 37.500 € bzw. 56.250 €. Mit der zur X-Gruppe gehörenden X-EWIV ging er für zwei BHKW weitere Verträge ein (Verwaltungsvertragsmodell). Er mietete die Stellflächen für die BHKW an und schloss einen Verwaltungsvertrag ab, nach dem die X-EWIV die Rechte und Pflichten des Klägers aus dem Betrieb der Anlagen gegenüber Dritten – insbesondere die Einspeisung des Stroms in das Netz gegen Vereinnahmung der Einspeisevergütung – wahrnehmen sollte. Eine Abnahmepflicht der X-EWIV für den erzeugten Strom oder eine Einstandspflicht für die Einspeisevergütung war ausgeschlossen. Daneben verpflichtete sich die X-EWIV zur Wartung und ...