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NWB EV 6/2018 S. 189

Altersvorsorgezulage – Zur Umbuchung des Kapitals eines verstorbenen Ehegatten aus einem Altersvorsorgevertrag auf den Altersvorsorgevertrag des anderen Ehegatten (FG)

Nach § 93 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. c EStG besteht keine Verpflichtung zur Rückzahlung der Altersvorsorgezulagen bzw. der Steuerermäßigungen, wenn nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten jeweils einen eigenen Altersvorsorgevertrag mit einem Anbieter geschlossen haben, der Anbieter beim Tod des einen Ehegatten dessen gesamtes Kapital aus dem Altersvorsorgevertrag intern ohne Meldung an die Zentrale Zulagenstellen für Altersvermögen auf den Altersvorsorgevertrag des anderen (überlebenden) Ehegatten umgebucht hat und der überlebende Ehegatte als Mitglied einer Erbengemeinschaft zu 1/2 Erbe geworden ist. Insoweit ist unerheblich, dass der Anbieter bzw. der überlebende Ehegatte die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen pflichtwidrig nicht informiert haben und dass der überlebende Ehegatte nicht Alleinerbe geworden ist. ...

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